Die Abrechnung

 

Wenn sich die Eigentümergemeinschaft einig ist, dass eine Solar-Anlage gebaut werden soll, kann man sich über die Aufteilung des „eigenen Stroms vom gemeinsamen Dach“ Gedanken machen.

Üblich sind zwei Abrechnungsmodelle:
• Das Statische Modell, bei dem jeder Wohnung gleich viel Strom zugeteilt wird.
• Das Dynamische Modell, bei dem die Zuteilung nach der Wohnungsgröße erfolgt.

In einem Mehrparteienhaus gibt es meist Wohnungen unterschiedlicher Größe und die jeweiligen Eigentümer besitzen dadurch unterschiedlich viele Anteile am Haus. Weil die Betriebskosten nach den Anteilen zu bezahlen sind, haben Besitzer großer Wohnungen auch mehr in den Reparaturfond eingezahlt, der zur Finanzierung der Solar-Anlage herangezogen werden kann. Wenn die Anlage über einen Kredit bezahlt werden sollte, wäre es auch „gerecht“, wenn Eigentümern je nach der Anzahl ihrer Anteile der Kredit zugerechnet würde.

Eine dynamische Aufteilung des Stroms nach Anteilen am Haus ist daher sinnvoller, als das statische Modell.

Außerdem ist anzunehmen, dass in großen Wohnungen mit mehr Bewohnern der Stromverbrauch größer ist, als in kleinen Wohnungen.

 

Dienstleister

Die Stromzuteilung und -abrechnung wird die Eigentümergemeinschaft kaum selber machen, auch wenn die Daten dazu automatisch generiert und vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden müssen.

Es gibt bereits einige Firmen, die diesen Service (gegen Bezahlung) anbieten. Sie haben Erfahrung, wie man den Strom am besten aufteilt und können die Eigentümer sicher gut beraten, welches Modell für sie optimal geeignet ist.

Mieterstrom

Einige Eigentümer wohnen nicht selbst in ihrer Wohnung, sondern haben sie vermietet. Dann wäre es das Beste, wenn die Mieter den günstigen „eigenen“ Strom abnehmen könnten. Der Eigentümer tritt dabei als „Stromlieferant“ auf.

WICHTIG!
Der Mieter muss immer die Freiheit haben,
sich seinen Stromlieferanten selber auszusuchen!

 

Auch wenn die Solar-Anlage gar nicht genug Strom produziert, um den Bedarf des Hauses zu decken, kann es sein, dass einzelne Bewohner weniger Strom verbrauchen, als ihnen anteilig zusteht. Der nicht verbrauchte Strom kann dann von anderen Hausparteien mit einem höheren Bedarf verwendet werden, oder er fließt als Überstrom ins Netz und wird verkauft.

 

Strompreis-Kalkulation

 

Auch der „eigene“ Strom hat seinen Preis. Die Firmen, die für den laufenden Betrieb sorgen, müssen bezahlt werden und es fallen ein paar „Spesen“ an: die Hausverwaltung, die Firma, die die Abrechnung macht, Wartung, Versicherung, Steuern etc.).

Die Einnahmen aus dem Verkauf des Überstroms werden die Betriebskosten leider kaum abdecken.

Außerdem hat die Eigentümergemeinschaft Geld aus der Reparaturreserve entnommen, das an das Haus zurückfließen sollte, oder es ist ein Kredit zurückzuzahlen.

Man kann aus diesen „Gestehungskosten“ einen Kilowatt-Preis errechnen oder ihn festlegen. Zur Zeit ist der Preis für den eigenen Strom weit unter dem Marktpreis, den man einem Stromlieferanten zahlt. Außerdem spart man sich ja die Netzgebühr. Auch zukünftig wird der Marktpreis für Strom schwanken und mal mehr oder weniger weit vom Gestehungspreis entfernt sein.

 

Hausstrom

Vermutlich ist einer der Abnehmer für den „eigenen“ Strom das Haus selber. Ein großes Haus verbraucht ganz schön viel Strom für die Liftanlagen, für die Beleuchtung und eventuell die Steuerung der Heizungsanlage. Der Strom für das Haus wird also möglicherweise von dem Strom abgezogen, der für die Hausbewohner zur Verfügung steht.

 

Hauspreis

Die Eigentümer können ihren Anteil am „eigenen“ Strom zum „Hauspreis“ beziehen. Den Mietern wird der Strom zu einem Preis zwischen Hauspreis und Marktpreis angeboten. Allen Mietern im Haus sollte von den Vermietern der gleiche Preis verrechnet werden und dieser Preis sollte attraktiv sein. Man will ja verhindern, dass, wenn der Marktpreis fällt und der Unterschied zum Mieterpreis kleiner wird, der Mieter seinen Vertrag mit dem Eigentümer kündigt.

Der Eigentümer, der sein „Kontingent“ an Strom nicht ausgeschöpft hat, bekommt dafür seinen Anteil aus dem Erlös des Stromverkaufs.

Der Eigentümer, der mehr Strom verbraucht, als ihm anteilig zusteht, kann günstig zusätzlichen Strom zukaufen.

 

Stromertrag

Nicht jedes Jahr erzeugt die Solar-Anlage gleich viel Strom und nicht immer wird im Haus gleich viel Strom verbraucht. Angebot und Nachfrage ändern sich ständig, daher ist auch die ganze „Rechnerei“ dynamisch.

Um all diese Anforderungen „unter einen Hut“ zu bringen, die richtige Aufteilung zu finden und die verschiedenen Preise festzulegen, ist die Beratung eines erfahrenen Partners notwendig. Bei der Suche nach einer Firma, die die Abrechnung macht, ist also nicht nur wichtig, welche Kosten für die Abrechnung anfallen, sondern auch wie gut die Beratung bei der Preisfestsetzung ist!

 

Kosten-Nutzen

Bei all dieser „Rechnerei“ sollte man allerdings immer die Kosten im Auge behalten und da könnte es sein, dass doch eine Art statische „Flatrate“ mit einem fixen Kontingent zu einem fixen Preis und für alle Wohnungen gleich, die beste Lösung ist.

 

[WEITER]

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