Laufender Betrieb

 

Die Hausverwaltung als Betreiber beschäftigt weitere Dienstleister, um einen reibungslosen Laufenden Betrieb sicher zu stellen:

• Steuer
• Versicherungen
• Betrieb
• Wartung und Reparatur

Näheres zur Abrechnung findet sich in einem eigenen Artikel.

 

Steuer

Strom produzieren und verkaufen stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar. Dafür werden Steuern fällig, die abgeführt werden müssen. Dafür ist vermutlich ein Steuerberater notwendig, auch wenn nur geringe Mengen Überstrom anfallen und die „Verkaufserlöse“ denkbar gering sind..

Die Einnahmen und Ausgaben beim Stromverkauf müssen monatlich erfasst werden und die USt abgeführt werden. Am Quartalsende ist eine Quartals-Abrechnung und -Verrechnung fällig. Am Jahresende ist eine Jahres-Abrechnung und -Verrechnung fällig.

 

Umatzsteuer (USt)

Für Umsätze mit eingespeistem Strom wird USt fällig. Der Netzbetreiber schreibt USt gut.
Eine monatliche/vierteljährliche USt Erklärung ist notwendig.

 

Vorsteuerabzug

Die USt für die Errichtung der Anlage samt Nebenkosten kann abgezogen werden.
Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss man keine USt Erklärung machen, kann aber auch nicht den Vorsteuerabzug geltend machen.

 

Einkommenssteuer (ESt)

Es ist eine Einnahmenüberschussrechnung anzustellen (Einnahmen gegenüber Kosten)
Eine PV-Anlage ermöglicht erhebliche Steuervorteile in den ersten Jahren.
Vom Gewinn werden auch die Abschreibungen abgezogen.

 

Versicherung

Der Betreiber einer Solar-Anlage haftet für die Sicherheit der Anlage gegenüber den Eigentümern des Daches und der „Liegenschaft“ sowie gegenüber Dritten: zB Nachbarn, Passanten, parkende Autos, etc. (wenn sich Teile der Anlage „selbstständig machen sollten“).

Dieser Haftungsverpflichtung kann (sollte, muss!) durch eine Versicherung übernommen werden!

Die Hausverwaltung verwaltet auch die anderen Versicherungen, die für das Haus abgeschlossen wurden, vor allem die Gebäudeversicherung. Als Teil des Gebäudes kann die PV-Anlage in den Versicherungsvertrag des Gebäudes aufgenommen werden. Man sollte dabei aber darauf schauen, ob alle Risiken für die Solar-Anlage abgedeckt sind.

Sollte die Erweiterung der Gebäudeversicherung um die PV-Anlage nicht möglich sein, braucht an eine eigene Versicherung für die Anlage!

Bei der Suche nach der passenden Versicherung und dem Vergleich der Angebote verschiedener Anbieter. Die Liste der ausgeschlossenen Risiken und die Höhe der Deckungssummen für die Schadensfälle unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung sehr, dadurch kann auch die Höhe der Versicherungskosten sehr unterschiedlich sein. Daher sollte man vor dem Abschluss einer Polizze auf eine Reihe von Punkten achten.

Tipp:
Die Hausverwaltung hat viel Erfahrung mit Gebäudeversicherungen!
Bei der Versicherung „nicht bei der Haftung sparen“,
sondern das optimale Versicherungspaket ausverhandeln,
mehrere Angebote einholen und genau vergleichen.
Die Versicherung hat man vermutlich mindestens 20 Jahre!

 

SunSunSun.at hat eine Checkliste zusammengestellt, welche Punkte die Versicherung für eine Solar-Anlage für ein Mehrparteienhaus beinhalten sollte.

[Checkliste Versicherung zum Downloaden]

 

Wartung und Reparatur

Die Wartung einer Anlage kann von einer zuverlässigen Wartungsfirma übernommen werden.

Bei einer Energiegemeinschaft, einem Zusammenschluss von Privatleuten, macht das Sinn. Es kostet zwar etwas, aber die Wartung ist in guten Händen und keiner der Teilnehmer muss sich darum kümmern.

Wartungsarbeiten

• Eine Begehung der Anlage sollte jährlich oder zumindest 2jährlich erfolgen
• Die Reinigung der Solarpanele sollte alle 2 Jahre erfolgen

Die Leistungsfähigkeit der einzelnen Panele und der gesamten Anlage sollte ebenfalls überprüft werden:
• Bei unerklärlichem Leistungsabfall
• Nach Starkwetterereignissen
• Verdacht auf Defekt in der Verkabelung
• Bei auffälliger Minderleistung im Vergleich zum Vorjahr
• Vor Ablauf von Garantien

Für kleine private Anlagen ist eine regelmäßige Überprüfung noch zu teuer.
Kurz vor Ablauf der Herstellergarantie ist eine Überprüfung der Anlage jedenfalls sinnvoll!

Mit einer hochwertigen Wärmebildkamera (die Unterschiede von weniger als 1/10 Grad anzeigt) kann der Fachmann bei Sonnenschein (wenn Strom fließt) und wenig Wind weht Schadstellen aufspüren!

 

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