Organisation – Intro

 

Die Errichtung einer Solaranlage für eine Gemeinschaft unterscheidet sich erheblich von der Situation bei einem Einfamilienhaus.

Vereinfacht gesagt, entscheidet sich bei einem Eigenheim eine Familie eine Anlage auf ihrem Grundstück zu errichten. Man sucht man einen Solateur seines Vertrauens, der sich die Sache anschaut, die Wünsche notiert und dann zu planen beginnt. Ist man sich über die Größe der Anlage, den Stromertrag und die Kosten einig, wird der Auftrag erteilt. Sobald alle Teile beisammen sind, beginnt der Bau. Heute ist es üblich, dass der Solateur auch alle notwendigen Genehmigungen einholt und die Behördenwege erledigt. Die Verträge mit dem Netzbetreiber werden unterschriftsfähig vorbereitet und auch sonst ist alles in dem ganzen „Package“ enthalten.

Bei einem Gemeinschaftsprojekt sieht das ganz anders aus. Meist beginnt es mit einem „Initiator“, manchmal sind es auch mehrere, die eine Solaranlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses errichten wollen. Dafür braucht man allerdings die Zustimmung der anderen Hausparteien und, wenn der Strom gemeinschaftlich erzeugt und geteilt werden soll, ein gemeinsames Projekt.

Ein gut funktionierendes Projekt für ein Mehrparteienhaus zu planen ist dadurch viel komplexer als eine Solaranlage für ein Einfamilienhaus.

Um eine gemeinschaftliche Solaranlage ins Leben zu rufen, braucht es eine geeignete Organisationsform, denn es sind diverse Vereinbarungen und Verträge zwischen den Teilnehmern und gegenüber Dritten zu treffen und abzuschließen.

[Gemeinschaft]

 

Die unverbindlichste und einfachste Form nennt sich Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) und ist ein völlig formloser Zusammenschluss zB der Wohnungseigentümer (WEG) eines Hauses.

Die zweite mögliche Organisationsform ist eine Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG). Hier schließen sich die Teilnehmer in einer Rechtsform zusammen, meistens als Verein oder Genossenschaft.

[GEA oder doch EEG?]

 

Vielleicht ist es schon den Initiatoren möglich, zumindest eine grobe Schätzung des Potentials der Anlage, eine Überschlagsrechnung des Stromertrags und die Kosten der Solaranlage zu machen. Um eine WEG von der Machbarkeit und Sinnhaftigkeit eines solchen Projekts zu überzeugen, braucht man aber belastbare Zahlen.

Manche Solateure bieten eine unverbindliche Vorortbesichtigung an und liefern dann einen Vorschlag mit der geschätzten Größe der Anlage, dem Stromertrag und ungefähre Kosten. Das sind meist eher unverbindliche Überschlagsrechnungen. Vielleicht bekommt man, wenn man mehrere Solateure so anbieten lässt, ein Gefühl für das Potential des eigenen Daches und ob die Chemie mit der Solateurfirma stimmt. Gratis Leistungen kann sich heute aber kaum noch eine Firma erlauben, und so gibt es meiner Erfahrung nach nur wenige, die das gerne und engagiert machen und ein brauchbares Ergebnis abliefern.

Es bleibt also kaum etwas anderes übrig, als schon vor der Entscheidung der Hausgemeinschaft Geld in die Hand zu nehmen und ein kompetentes Büro mit der Planung zu beauftragen. Die Hausverwaltung ist eventuell in der Lage, das Honorar aufzustellen.

[Kostenrechnung]

 

Wenn man vom Planungsbüro eine Einschätzung des Stromertrags, ein technisches Konzept für die Solaranlage, die erwartbaren Kosten für die Anlage und den laufenden Betrieb hat, kann man eine Hausversammlung einberufen, um das Projekt den Miteigentümern vorzustellen. Initator:innen, Hausverwaltung und Planungsbüro sollten diesen Termin gut vorbereiten!

[Hausversammlung]

 

In einer Abstimmung entscheiden die Eigentümer, ob die Solaranlage gebaut werden kann, und wie sie finanziert wird. Ab 66% und einem Anteil der Eigentumsrechte kann die PV-Anlage von der Eigentümergemeinschaft finanziert werden. Das ist unbedingt anzustreben, denn es macht das Projekt um vieles einfacher. Aber es ist nicht einfach, so viel Zustimmung zu erreichen!

[Abstimmung]

 

[WEITER]

 

 

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