Landesförderung Stadt Wien

 

Die Stadt Wien fördert Photovoltaik-Anlagen, die auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen (ausgenommen Grünflächen) angebracht werden mit 250 Euro, bei Mehrgeschoßbauten mit bis zu 500 Euro pro kWp.

Die Stadt Wien fördert derzeit keine sogenannten Photovoltaik-Balkonmodule (Plug-in-Anlagen, Plug & Play- oder steckerfertige Photovoltaik-Anlagen)!

 Für Anlagen < 35 kWp wird keine Umsatzsteuer fällig (staatliche Förderung, kombinierbar)!

 

Fördersätze mehrgeschoßige Gebäude:

• Anlagen bis zu 100 kWp werden mit 500 Euro pro kWp gefördert. Die darüber hinausgehende Leistung (somit ab dem 101. kWp) wird bis zu einer Obergrenze von 500 kWp mit 400 Euro pro kWp gefördert, von 500 bis 1.000 kWp mit 300 Euro.
• Es werden maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme).

ACHTUNG!
Förderanträge können
das ganze Jahr gestellt werden,
auch während eines staatlichen
Förder-Calls!

 

Beispielrechnung mit der Landesförderung:

Eine PV-Anlage mit 50 kWp hat ein Anrecht auf:
50x € 500= € 25.000

ACHTUNG!
Die Stadt Wien fördert auch große Anlagen
und es gibt deutlich mehr Geld
von der Stadt als vom Staat!

Die Förderung kann ganzjährig beantragt werden. Die Errichtung und Fertigstellung der Photovoltaikanlage muss sowohl bei bestehenden als auch bei neu zu errichtenden, betrieblichen Gebäuden innerhalb eines Jahres ab Förderzusage erfolgen.
Der schriftliche Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission).

Zuständige Förderstelle des Landes Wien

Kommunalkredit Public Consulting

1090 Türkenstraße 9

Telefon: + 43 1 31 6 31 730

mail: wien-pv@kommunalkredit.at

 

[Kommunalkredit.at]

 

[Zum Förderantrag]

 

Der Antrag ist gebührenfrei.

 

Unterlagen

 

Für die Fördereinreichung:

• Bindendes Angebot der Errichterfirma
• Berechnung der Volllaststunden mit standardisierten Methoden
• Vollständig ausgefülltes Einreichformular
• Vollmacht: Wird der Antrag durch einen Anlagenerrichter oder eine andere natürliche oder juristische Person eingebracht, muss eine schriftliche Vollmacht der Förderwerber*innen beigelegt werden.

WICHTIG!
Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich
vor Beginn der Errichtung erfolgen!
Im Antragsformular ist ersichtlich, welche Daten
für den Antrag notwendig sind.
Es werden ausschließlich richtig und
vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.
ACHTUNG!
Jede zusätzlich beantragte und in Anspruch
genommene Förderung muss der Förderstelle
umgehend gemeldet werden!

 

Für die Förderabrechnung:

Anlagenbesichtigungen werden auf Stichproben beschränkt. Folgende Unterlagen müssen gesammelt und mit vollständigen und richtigen Angaben vorgelegt werden:

• Rechnungen in Kopie
• Einzahlungsbelege in Kopie mittels Banküberweisungsbestätigungen
• Genehmigungen und Bescheide:
◦ Nachweis der Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (schriftliche Bestätigung durch den Netzbetreiber)
◦ Elektrizitätswirtschaftliche Genehmigung (Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht) (falls erforderlich)
◦ Baubewilligung (falls erforderlich)
• Unterschriebener Fördervertrag
• Funktionsprüfung gemäß ÖVE 8001
• Fotos von Anlage und Wechselrichter

Neben den erforderlichen Unterlagen ist auch die Bekanntgabe der Firmenbuchnummer sowie der UID-Nummer erforderlich.

WICHTIG!
Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden. Unterlagen die in Papierform eingereicht werden, können nicht retourniert werden.

 

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden. Durch die unvollständige Vorlage von Unterlagen kann das Verfahren verzögert werden.

 

Solarspeicher Förderung

Auch Solarspeicher werden gefördert! Die Förderung gibt es zusätzlich zur PV-Anlage und erfolgt ganz ähnlich wie bei der PV-Anlage.

[Solar-Speicher Förderung]

Weitere Förderungen

Wenn man auf einem Dach eine Solar-Anlage errichtet und gleichzeitig das Dach begrünt, gibt es eine zusätzliche Förderung!

[PV-Anlage mit Dachbegrünung Förderung]

Auch für weitergehende Sanierungsmaßnahmen gibt es zahlreiche Förderungen vom Land Wien. Das gilt für thermische Sanierungen, den Tausch von fossilen Heizungsanlagen von Gas und Öl auf erneuerbare Energie (Pelletsheizung, Luft-Wärmepumpen, Wasser Sole-Wärmepumpen mit Erdwärmesonden, etc.). Am Besten erstellt man hierfür ein umfassendes (gefördertes) Sanierungskonzept mit Hilfe der HAUSKUNFT.

[HAUSKUNFT]

 

1 Kommentar

  1. ad Umsatzsteuer: Ustgrenze 35k, soweit ich weiss, zumindest ich tue das, kann man in die Umsatzsteuer hineinoptieren, wenn man das möchte. Damit ist man dann Vorsteuerabzugsberechtigt.

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