Die Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlag (GEA)

Wenn man eine Solar-Anlage als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) betreiben will, braucht man dazu eine passende Form, um auch rechtlich und organisatorisch agieren zu können.
Die übliche Organisatonsform dafür ist die Gemeinschaftlichen Erzeugunngsanlage (GEA)

❓Was ist eine GEA?

Eine GEA ist ein rechtlicher und technischer Rahmen, mit dem eine WEG oder andere Gemeinschaft Strom aus einer gemeinschaftlich betriebenen PV-Anlage erzeugen, nutzen und abrechnen kann – rechtssicher und effizient.

Eine GEA (in Österreich gemäß § 16a ElWOG) ist eine spezielle rechtliche und technische Konstruktion, mit der mehrere Stromprosumer (Produzenten und gleichzeitig Konsumenten) hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt gemeinsam erzeugten PV-Strom aufteilen können.

In einem Merhrparteienhaus in Eigentum bedeutet das:
● Eine PV-Anlage speist Strom in das Hausnetz ein.
● Der Strom wird anteilig an die Bewohner:innen oder Nutzer:innen der Stiege nach vereinbartem Verteilungsschlüssel weitergegeben.

🟢 Voraussetzungen für eine GEA in einer WEG

1. Die GEA und alle Teilnehmer*innen an der GEA müssen sich innerhalb der Grundstücksgrenzen befinden. Eine Weiterleitung der gemeinschaftlich erzeugten Energie über das öffentliche Verteilernetz der Wiener Netze ist nicht möglich.
2. Ein gemeinschaftliches Betreiberkonzept: Die GEA wird rechtlich gesehen von den Teilnehmenden gemeinsam betrieben – entweder durch die WEG direkt oder durch eine Betreibergesellschaft.

⚠️ Besonderheiten in Wien: Jede Stiege = eigener Zählpunkt

In Wien (und ganz Österreich) ist es üblich, dass jede Stiege (also jedes Stiegenhaus bzw. Gebäudeteil) eines Wohnhauses über einen eigenen Netzanschluss und eigenen Zählpunkt verfügt. Das bedeutet:
Jede Stiege ist netztechnisch ein eigenständige Einheit
Strom aus einer PV-Anlage auf Stiege 1 kann nicht direkt an Verbraucher auf Stiege 2 oder 3 geliefert werden.
Eine gemeinsame Nutzung über Stiegen hinweg ist rechtlich und technisch nicht zulässig, außer mit großen Investitionen (z. B. Zusammenschluss zum „Energiegemeinschafts-Netzanschluss“) – aber das ist aktuell sehr aufwändig.
Daher muss jede Stiege ihre eigene PV-Anlage mit eigener GEA betreiben, wenn sie mit Solarstrom versorgt werden möchte.
Mehrere GEAs bedeuten mehr Verwaltungsaufwand (z. B. getrennte Abrechnungen).
Abzuklären ist, ob jede Stiege die Kosten ihrer eigenen Anlage selbst trägt und keine Quersubventionierung (durch die WEG) möglich ist.

Mit Inkrafttreten des ElWG könnte diese Regelung geändert werden. Dann kann eine GEA mehrere Zählpunkte umfassen!

⚖️ Rechtliches & Organisatorisches

In einer Eigentümerversammlung wird die Errichtung der PV-Anlage und die Einrichtung einer GEA beschlossen. Gleichzeitig sollte über das Betreibermodell abgestimmt werden:
• WEG betreibt die PV-Anlage selbst (gemeinschaftlicher Betrieb).
• Ein externer Betreiber übernimmt alles (Contracting) – WEG verpachtet das Dach, bekommt Strom oder Pachtzahlungen.

✏️  Aufgaben der GEA

Eine GEA kann folgende Aufgaben selbst übernehmen oder extern vergeben:
1. Betrieb der PV-Anlage, Wartung, Instandhaltung, Überwachung. Kann an ein Dienstleistungsunternehmen oder ein Energiedienstleister vergeben werden.
2. Verteilung des Stroms : Installation von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) ist Vorraussetzung.
3. Abrechnung: Aufteilung des Stromverbrauchs auf die einzelnen Parteien. Unterscheidung von „Eigenverbrauch“ (Strom aus der PV-Anlage), „Überstom“ (ins Netz eingespeister Strom) und „Reststrom“ (aus dem Netz). Externe Dienstleister (z.B. Mieterstromdienstleister) übernehmen dies oft zuverlässig.
4. Stromverkauf intern: Abrechnung innerhalb der WEG. Überschuss: Einspeisung ins Netz gegen Vergütung nach EEG.
5. Kommunikation mit dem Netzbetreiber: Anmeldung der PV-Anlage. Messkonzepte und Datenbereitstellung. Abrechnungsdaten und Meldungen (z. B. Marktstammdatenregister).
6. Genehmigungen und Anzeigen: Eintrag ins Marktstammdatenregister (MaStR). Anmeldung beim Netzbetreiber. Einhaltung der EEG-Meldepflichten (z. B. für Strommengen, Förderungen etc.).
Ggf. Anzeige bei der Bundesnetzagentur.
7. Steuern und Abgaben: Umsatzsteuer (USt) – PV-Anlagenbetreiber sind oft umsatzsteuerpflichtig.
Einkommensteuer: Gewinne aus dem Stromverkauf müssen ggf. versteuert werden. EEG-Umlage, Netzentgelte: Für nicht direkt verbrauchten Strom. Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung, wenn der Stromverkauf unter gewissen Grenzen bleibt.
8. Versicherunge: PV-Anlage gegen Diebstahl, Feuer, Sturm, Ertragsausfall versichern. Ggf. Haftpflichtversicherung für den Betrieb.

🗂️ Organisationsformen für eine WEG

Option 1: WEG betreibt die PV-Anlage selbst. Alle Eigentümer:innen sind gemeinsam Betreiber:innen. Verwaltung und Abrechnung über die WEG-Verwaltung oder externen Dienstleister.
Option 2: Externe Betreibergesellschaft. Diese übernimmt Betrieb, Wartung, Abrechnung und Vertrieb. Mieter:innen und Eigentümer:innen können beitreten und Strom abnehmen. Diese Aufgabe übernimmt oft die Hausverwaltung und vergibt die Abrechnung an einen externen Dienstleister.
Eine GEA schließt Verträge ab: Stromlieferverträge mit Bewohner:innen, Dienstleistungsverträge mit Abrechnungs- und Wartungsfirmen. Informiert die Eigentümer:innen und Bewohner:innen, holt Einverständniserklärungen ein.Weitere administrative Aufgaben einer GEA
Die GEA hält eine Jahresversammlung ab: Strompreisgestaltung – Preis pro kWh für Eigenverbrauch der Eigentümer (Kontingent), Preis für Mehrverbrauch, Mieter, Ladestrom, etc. Die Kalkulation sollte fair und transparent sein und sich am Erzeugerpreis und am Marktpreis für Netzstrom orientieren.
Mietermodell: Auch Mieter:innen können mitversorgt werden – über das Mieterstrommodell.
Der Eigentümer einer Wohnung kann dann gegenüber seinem Mieter als Stromanbieter auftreten.
Allerdings muss die Wahl des Stromanbieters frei bleiben, der Eigentümer kann den Mieter nicht zwingen, „seinen“ Strom zu kaufen!

👣 Schritt-für-Schritt:

So geht die WEG bei der Schaffung einer GEA vor

1. Beratung durch PV- und Mieterstromexperten einholen.
2. Rechtslage prüfen: Gibt es eine Mehrheit in der WEG? Ist der Betrieb rechtlich zulässig?
3. Beschluss in der Eigentümerversammlung fassen.
4. Technische Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung.
5. Finanzierung klären (Eigenmittel, Förderung, Kredit).
6. Betreiberstruktur definieren (WEG selbst oder Dienstleister).
7. Installation und Inbetriebnahme.
8. Anmeldung bei Netzbetreiber, Marktstammdatenregister, Steuerbehörden.
9. Stromlieferung starten, Abrechnung umsetzen.
10. Laufende Wartung, Versicherung und Kommunikation sicherstellen.

📌 Anlaufstellen zum Thema GEA

Wiener Netze: Anmeldung der GEA, technische Vorgaben – https://www.wienernetze.at
E-Control: Regulierungsbehörde, rechtliche Infos zu GEAs – https://www.e-control.at
OeMAG: Abwicklung von Einspeisetarifen, Förderungen – https://www.oem-ag.at
PV Austria: Infos, Technik, Marktübersicht – https://www.pvaustria.at
Klima- und Energiefonds: Förderungen und Programme für Gemeinschaftsanlagen – https://www.klimafonds.gv.at
Stadt Wien: Umweltförderung, Wiener Förderprogramme für Solarenergie… https://www.wien.gv.at/umwelt/foerderungen

✅ Fazit

Für eine WEG ist der Betrieb einer PV-Anlage über eine GEA eine sehr gute Möglichkeit, gemeinsam zur Energiewende beizutragen, Stromkosten zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern. Es erfordert jedoch gute Planung und professionelles Management.

Viele WEGs setzen dabei auf externe Dienstleister, die Betrieb, Abrechnung und Verwaltung übernehmen. Damit bleibt der Aufwand für die Eigentümer:innen überschaubar, und der Strom fließt – sauber, nachhaltig und gemeinschaftlich. Es entstehen aber zusätzliche Kosten, die man zum Erzeugerpreis für den PV-Strom hinzurechnen muss, um den Bezugspreis zu ermitteln!

📚Glossar

WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) – Rechtsform, in der Eigentümer:innen eines Hauses gemeinschaftlich verwalten.
GEA (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage) – PV-Anlage, deren Strom unter mehreren Nutzer:innen innerhalb eines Netzanschlusses aufgeteilt wird.
PV-Anlage – Photovoltaikanlage zur Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom.
Zählpunkt – Der offizielle Punkt, an dem das Netz den Strom in das Gebäude liefert – pro Stiege einer.
Eigenverbrauch – Strom, der direkt im Gebäude genutzt wird, ohne durch das öffentliche Netz zu gehen.
Reststrombezug – Strom, der zusätzlich vom Energieversorger aus dem Netz bezogen wird.
Mieterstrom – Modell, bei dem Mieter:innen PV-Strom vom Gebäudeeigentümer oder Betreiber beziehen.
Smart Meter – Intelligente Stromzähler, die den Verbrauch sekundengenau erfassen können.
OeMAG Österreichische Abwicklungsstelle für Ökostrom – zuständig für Einspeisevergütungen.
E-Control – Österreichische Regulierungsbehörde für Elektrizität und Gas.
Marktstammdatenregister (Österreich) – Entfällt – Registrierung bei Netzbetreiber oder OeMAG notwendig.

 

 

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